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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - L 19 AS 2382/17 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.2018 - L 19 AS 2382/17 B ER (https://dejure.org/2018,3232)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - L 19 AS 2382/17 B ER (https://dejure.org/2018,3232)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Glaubhaftmachen des Anordnungsgrundes hinsichtlich Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 114 ff.
Leistungen der Grundsicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Übernahme der Mietschulden bei Vorliegen eines Räumungstitels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Jobcenter übernimmt die Mietschulden bei bestehendem Räumungstitel nicht
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Keine Übernahme der Mietschulden bei Vorliegen eines Räumungstitels
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Übernahme der Mietschulden durch Jobcenter bei bestehendem Räumungstitel des Vermieters - Keine Gewährleistung des Erhalts der Wohnung durch Sozialleistung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Übernahme der Mietschulden bei Vorliegen eines Räumungstitels (IMR 2018, 187)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 06.12.2017 - S 38 AS 4785/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - L 19 AS 2382/17 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16
Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2018 - L 19 AS 2382/17
Sie hat sich lediglich bereit erklärt, das Mietverhältnis nach vollständigem Ausgleich des Mietrückstandes und Erlass eines Räumungstitels mit den Antragstellern "fortzusetzen", also die Nutzung der Wohnung durch die Antragsteller zu dulden (vgl. zum Anspruch des ehemaligen Vermieters auf Nutzungsentschädigung bei fehlendem Rücknahmewillen nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung: BGH, Urteil vom 12.07.2017 - VIII ZR 214/16 - m.w.N.).